Eine Aufgabe unserer Stiftung zur Förderung interreligiöser Verständigung ist die Unterstützung entsprechender Projekte und Initiativen. Hier finden Sie eine kleine Auswahl bereits geförderter Projekte:
Über Anträge, die bis zum 21.01.2021 bei uns eingegangen sind, erhalten Sie voraussichtlich bis zum 11.02.2020 Rückmeldung, ob und in welcher Höhe diese gefördert werden.
Über Anträge, die bis zum 08.03.2021 bei uns eingegangen sind, erhalten Sie voraussichtlich bis zum 29.03.2020 Rückmeldung, ob und in welcher Höhe diese gefördert werden.
Bitte stellen Sie Anträge ausschließlich mit Hilfe unseres Förderantrags. Reichen Sie diese bitte nicht per Brief ein, sondern senden Sie uns diese
möglichst per E-Mail.
Bitte stellen Sie einen Antrag immer unter Verwendung des aktuellen Antragsformulars (Stand Januar 2021) und beachten Sie die
Förderrichtlinien und die Abgabefristen.
§ 2 Stiftungszweck
1.
Zweck der Stiftung ist die Förderung des wechselseitigen Verständnisses zwischen Menschen verschiedener Religionszugehörigkeit und unterschiedlicher kultureller Herkunft. Insbesondere will sie
das friedliche Zusammenleben von Menschen christlicher und muslimischer Tradition in gegenseitiger Toleranz und Achtung unterstützen. Einen Schwerpunkt bildet die Unterrichtung und Förderung von
Kindern und Jugendlichen sowie der sie erziehenden und betreuenden Menschen.
Auf Grund ihres Sitzes in Hannover und unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel wird die Stiftung vor allem entsprechende Initiativen in Nordwestdeutschland ergreifen und fördern, wobei in
begründeten Fällen die Förderung von Initiativen im übrigen Bundesgebiet möglich ist. Möglich ist in Ausnahmefällen auch die Unterstützung von internationalen Projekten mit Beteiligung deutscher
Einrichtungen, sofern die Projekte dem in § 2,1,1. Abs. definierten Stiftungszweck entsprechen.
2.
Der Stiftungszweck wird - im Rahmen der sachlichen und persönlichen Möglichkeiten - insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: